Kurze Einführung
Der Familienrat hat sich in über 20 Jahren als bewährtes und weltweit angewendetes Verfahren erwiesen (ist aber keine therapeutische oder pädagogische Methode!) Es unterstützt Familien dabei ihre Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder wahrzunehmen und ihre eigenen Lösungen/Pläne in schwierigen Situationen zu entwickeln.
Dabei werden möglichst viele Personen aus dem Umfeld der Familie bei der Planerarbeitung und -umsetzung beteiligt.
Für den RFD bietet der Familienrat die Möglichkeit, in der Hilfeplanung passgenaue und auf die individuellen Bedarfe der Familien zugeschnittene, ressourcenorientierte Hilfesettings zu entwickeln.
Grundlegendes Prinzip des Familienrates ist es, dass die Familie und ihr Netzwerk, eine Idee und einen Plan zur Lösung ihrer Probleme ohne Beteiligung von Fachkräften erarbeiten.
Grundüberzeugungen im Familienrat
Dem Familienrat liegt die Überzeugung zugrunde, dass Familien(gruppen) verantwortlich für das gesunde Aufwachsen der Kinder sind und die Familien dieser Verantwortung in der Regel auch gerecht werden wollen.
Die Kernfamilie wird ermutigt, ihr Netzwerk zu „erkunden“ und zum Familienrat einzuladen.
Der Familienrat ist ein Verfahren zur Unterstützung der Entscheidungsfindung im Rahmen der Entwicklung passgenauer Hilfesettings (Hilfeplanung) Der Familienrat akquiriert und aktiviert in der Regel deutlich mehr Ressourcen als alle Beteiligten vorher gesehen und/oder für möglich gehalten haben.
Vorbereitung des Familienrats
Die Vorbereitungszeit des Familienrates nimmt die meiste Zeit in Anspruch.
Die Koordination unterstützt die Familie bei der Erkundung und Aktivierung des für die Problemlösung relevanten sozialen Netzwerks (bspw. Verwandte, Freunde, Freunde der Kinder).
Sie nehmen dabei eine unabhängige Rolle ein –neutral- sowohl bezogen auf den Kontrollauftrag des Jugendamtes als auch hinsichtlich der angebotenen Hilfeleistungen ihres Trägers. Alle Teilnehmer werden im persönlichen Gespräch informiert und über den Ablauf aufgeklärt.
Die Koordination bespricht mit allen Teilnehmern ihre jeweiligen Rollen im Familienrat und stellt sicher, dass „schwache“ Interessen gestärkt werden (z.B. indem einem Kind/Jugendlichen eine erwachsene Vertrauensperson als Unterstützung an die Seite gestellt wird).
Wirksamkeit:
Alle vorliegenden Forschungen zur Wirksamkeit von HzE belegen, dass ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Hilfe die „Passgenauigkeit“ der Hilfe und die Identifikation der Leistungsempfänger mit den geplanten Maßnahmen ist, für beides ist eine gründliche Einbeziehung der Familie und ihres Umfelds in die Gestaltung der Hilfe notwendig. Dies passiert im Familienrat in optimaler Weise, daher ist der Familienrat ein hervorragendes Verfahren, um die Hilfeplanung des RFD zu unterstützen und wirklich passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Bei den Familien soll jedoch nicht ankommen, dass sie ihre Probleme selbst lösen müssen – sie kommen ja häufig erst in Überforderungssituationen mit dem Jugendamt in Kontakt. Es scheint wichtig zu betonen, dass der Lösungsplan eines Familienrats nicht nur in lebensweltlichen Lösungen münden muss, sondern durchaus auch eine professionelle Hilfe einfordern kann. Der Familienrat entlässt die staatlichen Institutionen damit nicht aus ihrer Verantwortung.
Der Familienrat kann sowohl zu Beginn einer HzE als auch während einer laufenden Maßnahme initiiert werden.
Das Verfahren soll nicht zum Einsatz kommen, wenn die RFD Fachkraft dem familiären Netzwerk keine Lösungsideen zutraut oder die Familie es ablehnt.
Wann sollte der RFD einen Familienrat vorschlagen?
Besonders erfolgversprechend scheint es zu sein, den Familienrat in kritischen bzw. Umbruchs- Situationen vorzuschlagen. In akuten Gefährdungssituationen kann es aber z.B. notwendig sein, das Kind in Obhut zu nehmen. Der Familienrat kann anschließend darüber beraten, wie eine sichere Rückkehr aussehen könnte.
Koordination durch die ÖFG
Die ÖFG hat Fachkräfte, die speziell für die Koordination von Familienräten ausgebildet sind. Die Fachkraft als Koordination unterstützt die Familie dabei, den Familienrat wie in allen vorangegangen beschriebenen Phasen vorzubereiten. Darüber hinaus ist sie/ er dafür verantwortlich, dass der entwickelte Plan der Familie verschriftlicht und dem Jugendamt und allen Beteiligten zugestellt wird.