Ι       Ι   Spendenkonto   Ι   intern

Fördern | Helfen | Unterstützen

Integrationshilfe

Das Projekt der „Poollösung Integrationshilfen“ ist seit dem Schuljahr 2021/2022 ein Angebot des Jugendamtes Ludwigshafen in Kooperation mit der Ökumenischen Fördergemeinschaft Ludwigshafen nach den §§27 und 35a SGB VIII.

Das Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen am schulischen Regelbetrieb in einer Regelschule teilhaben zu lassen, damit es einen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung geben kann – die Beeinträchtigungen sollen durch den Einsatz der Kräfte vor Ort ausgeglichen werden. Dazu gehört unter anderem der Schulbesuch, die Eingliederung in die Klassen- und Schulgemeinschaft bzw. der Anschluss an die Klassenkameraden, Förderung der Eigenständigkeit etc.. Die Hilfestellungen sind auf die Befähigung zu möglichst selbstständigem Handeln ausgerichtet.

Die „Poollösung Integrationshilfe“ ist sozusagen eine Weiterentwicklung der bisher bereits bekannten klassischen Integrationshilfe. Diese Weiterentwicklung ist aufgrund der gestiegenen Nachfrage seitens der Schule in den zurückliegenden Jahren sowie dem gesetzlichen Anspruch auf inklusive Beschulung notwendig.

Den Kindern und Jugendlichen soll durch inklusive Bildung verbunden mit einer Rahmung von individueller Förderung und Unterstützung ein gemeinsames Lernen an einer Regelschule ermöglicht werden.

Durch die „Poollösung Integrationshilfe“ soll ein neuer, bedarfsgerechter und flexibler Rahmen, der sich von der bisher klassischen Integrationshilfe unterscheidet, geschaffen werden.

Bedarfe können durch die neu geschaffene „Poollösung Integrationshilfe“ schneller und flexibler erkannt werden und vor allem, ohne größere Wartezeiten für die Hilfeempfänger, bedient werden.

Dies führt in der Folge zu einer Entlastung aller am Prozess Beteiligten.

Durch das fest ansässige Team vor Ort ergibt sich die Möglichkeit, Schülern mit Anspruchsgrundlage Eingliederungshilfe kurzfristig, flexibel, bedarfsgerecht und qualifiziert zu organisieren.

Gerade die Kurzfristigkeit der Belegung der Hilfe ist ein unglaublicher wichtiger Aspekt – durch ein fest verankertes Team an der jeweiligen Schule, können Bedarfe schneller erkannt, bearbeitet und belegt werden. Dies schließt wochen- bis monatelange Belegungsphasen in der Regel aus.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit:

  • Seelischen bzw. mit einer drohenden seelischen Behinderung, welche die Voraussetzung nach §35a SGB VIII erfüllen.
  • Bei Bedarf können ebenso auch Schülerinnen und Schüler psychosozialen Benachteiligungen (Schulabstinenz, unangemessenes Sozialverhalten, fehlende Motivation, Orientierungslosigkeit, Strukturlosigkeit und fehlendes Durchhaltevermögen etc.) zur Zielgruppe zählen (§27 SGB VIII).

Seitenleiste A

Kontaktdaten


Leitung: Steve Ullrich
Soziale Gruppenarbeit an Schulen
Zedernstr. 2
67065 Ludwigshafen
Telefon: 0621 59 506 - 123
E-Mail

Quartiersarbeit
und Projekte

Erziehungshilfe

Kindertages-
stätten

Offene Kinder- und
Jugendarbeit