Leistung:
Die Maßnahme „Pooling von Integrationshilfen“ ist ein Angebot für das Jugendamt Ludwigshafen in Kooperation mit der Ökumenischen Fördergemeinschaft Ludwigshafen GmbH nach den §§27 und 35a SGB VIII.
Das „Pooling von Integrationshilfen“ ist eine Weiterentwicklung der bisher bereits bekannten klassischen Integrationshilfe. Diese Entwicklung war aufgrund der gestiegenen Nachfrage seitens der Schulen in den zurückliegenden Jahren sowie dem gesetzlichen Anspruch auf inklusive Beschulung notwendig. Den Kindern und Jugendlichen wird durch inklusive Bildung, verbunden mit einer Rahmung von individueller Förderung und Unterstützung, ein gemeinsames Lernen an einer Regelschule ermöglicht.
Aufgrund eines fest an der Schule verankerten Teams, bestehend aus pädagogischen Fachkräften, wird ein neuer, bedarfsgerechter und flexibler Rahmen geschaffen, der sich von der bisher klassischen Integrationshilfe unterscheidet. Die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen werden durch das „Pooling von Integrationshilfen“ schneller und flexibler erkannt und vor allem, ohne größere Wartezeiten für die Hilfeempfänger*innen, bedient.
Weiter gewährleistet ein festes Team aus mehreren pädagogischen Fachkräften an der Schule:
- eine einheitliche Arbeitsweise, da alle Fachkräfte bei einem Träger angestellt sind.
- Erhöhung des Qualitätsstandards durch Weiterbildungen, regelmäßige Teamsitzungen, kollegialer Austausch, Supervisionen durch den Träger.
- Sicherung der Vertretung im Krankheitsfall – die Schülerinnen und Schüler können dennoch betreut werden bzw. es sind im Bedarfsfall weitere Ansprechpartner vor Ort.
- Weiterentwicklung im Team (gegenseitiger Austausch und Vervielfältigen von Erfahrungen und Kompetenzen).
- Kurze Wege, enger Austausch und Absprachen.
- Vernetzung verschiedener Hilfen/Kooperation in der Schule und im Sozialraum.
- Anwenden verschiedenster Methoden und Nutzung aller von Schule und Träger zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen.
- Weiterentwicklung der Konzepte.
Dies führt in der Folge zu einer Entlastung aller am Prozess Beteiligten.
Zielgruppe:
Menschen mit einer seelischen bzw. mit einer drohenden seelischen Behinderung, welche die Voraussetzung nach §35a SGB VIII erfüllen.
Bei Bedarf können auch Schülerinnen und Schüler mit psychosozialen Benachteiligungen (Schulabsentismus, unangemessenes Sozialverhalten, fehlende Motivation, Orientierungslosigkeit, Strukturlosigkeit und fehlendes Durchhaltevermögen etc.) zur Zielgruppe zählen (§27 SGB VIII).
Ziele:
Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen am schulischen Regelbetrieb in einer Regelschule teilhaben zu lassen, damit es einen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung geben kann – die Beeinträchtigungen werden durch den Einsatz der Kräfte vor Ort ausgeglichen. Dazu gehört unter anderem der Schulbesuch, die Eingliederung in die Klassen- und Schulgemeinschaft bzw. der Anschluss an die Klassenkamerad*innen, Förderung der Eigenständigkeit etc. Die Hilfestellungen sind auf die Befähigung zu möglichst selbstständigem Handeln ausgerichtet.